Umzug / Entrümpelung

Umzug/ Entrümpelung in München, Bayern und der Oberpfalz

Im Sterbefall, im Zuge der Räumung einer Messie-Wohnung oder auch beim Umzug kann eine Entrümpelung notwendig werden. Wer sie beauftragen kann und wer zahlt, erfahren Sie hier.

Was unterscheidet die Entrümpelung von einer Haushaltsauflösung?

Die Entrümpelung dient dazu, in einzelnen Räumen – beispielsweise auf dem Dachboden oder im Keller Ordnung zu schaffen. Auch in Gärten, Garagen und in Nebengelassen kann das Entrümpeln sinnvoll sein. Grundsätzlich handelt es sich immer um eine Form des Aufräumens, worin sich der Unterschied zur Haushaltsauflösung zeigt. Wird ein Haushalt aufgelöst, geht es um die Beräumung der gesamten Wohnung oder des Hauses. Der Umzug in ein Seniorenheim, eine Auswanderung oder ein Sterbefall gehen meistens mit einer Haushaltsauflösung inklusive einer Grundreinigung einher. Ebenso kann ein Brand dazu führen, dass ein Haushalt aufgelöst und alle im Feuer befindlichen Rückstände der Einrichtung entsorgt werden müssen. Ob es sich um eine Entrümpelung oder um eine Haushaltauflösung handelt, hängt vom Leistungsumfang und damit von der Ausgangssituation ab.

Was nimmt ein Entrümpler mit?

Grundsätzlich nehmen Entrümpler alles mit, was dem klassischen Sperrmüll untergeordnet ist. Ausgenommen sind elektrische Großgeräte, Autoteile, Chemikalienbehälter und Sonderabfälle oder Bauschutt. Anders verhält es sich bei einer Haushaltsauflösung. Die vollständige Beräumung einer Wohnung oder eines Hauses inklusive Garten und Nebengelassen beinhaltet auch die Abholung und Entsorgung von Habseligkeiten außerhalb des Sperrmülls. Je nach Abfall- und Entsorgungsart entstehen dem Auftraggeber Zusatzkosten, wie zum Beispiel für die Abholung elektrischer Großgeräte oder die Entsorgung von Asbest und Chemikalien. Die klassische Entrümpelung entspricht dem Sperrmüll, den Sie nicht selbst organisieren, sondern bei dem Sie sich unterstützen lassen. Viele Neueigentümer von Bestandsimmobilien nutzen die Entrümpelung, um die vom Voreigentümer zurückgelassenen Möbel und andere Gegenstände beräumen zu lassen. Was der Entrümpler bei Ihnen abholt, wird im Vorfeld im Rahmen der unverbindlichen Besichtigung festgelegt. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, in dem Sie alle Kosten und den Gesamtpreis für Ihren Auftrag einsehen können.

Wie viel kostet eine Entrümpelung und wer zahlt sie?

Die Kosten einer Entrümpelung richten sich nach dem Aufwand.
Dieser hängt von verschiedenen Faktoren, hauptsächlich aber von
der Raumgröße und den angesammelten Gegenständen ab. Eine Preisinformation erhält der Auftraggeber nach einer kostenlosen Besichtigung des Objekts. Die Entrümpelung zahlt der Auftraggeber.
Im Sterbefall geht die Rechnung dem Erben, beziehungsweise der Erbengemeinschaft zu. Gibt es keine Erben, beauftragt der Vermieter
die Auflösung des Hausstandes und ist somit der direkte Vertragspartner des Entrümpelungsunternehmens. Gleiches gilt auch, wenn eine Messie-Wohnung beräumt und wieder vermietbar gemacht wird. Im Regelfall ist der Verursacher nach Unbekannt verzogen oder kann die Kosten aus finanziellen Gründen nicht tragen. Gibt es Angehörige, können Vermieter dort um eine Kostenübernahme bitten. Doch dieser Versuch bleibt in vielen Fällen erfolglos und der Eigentümer trägt die Kosten. Wurde ein Nachlassverwalter beauftragt, können Sie als Vermieter darauf bestehen, dass er die Entrümpelung beauftragt und seine Kosten aus der Hinterlassenschaft tilgt.

In enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Firma PES, bieten wir Ihnen sämtliche Serviceleistungen rund um Umzug und Entrümpelungen an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 089/ 45 49 45 – 0 oder hier: www.pronto-entrümpelung.de