Zulassungsstelle in Freising und Mainburg
– und in einem Einzugsgebiet von ca. 30 Kilometern
Wo kann ich mein Auto zulassen in München?
Neuzulassungen können im KVR München vorgenommen werden. Das Kreisverwaltungsreferat mit der Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde befindet sich in der Eichstätter Straße 2 in München. Darüber hinaus gibt es Kfz-Zulassungsstellen in der Landshuter Straße 31 in Freising und in der Regensburger Straße 1 in Mainburg. Ein Zulassungsdienst fährt für Sie zur entsprechenden Behörde.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Was brauche ich für Ummeldungen meines Fahrzeugs in München?
- Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Mandat des Fahrzeughalters / Kontoinhabers
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige HU (Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
Bei Nutzkraftwagen wird der Nachweis einer Sicherheitsprüfung verlangt. Firmen und juristische Personen benötigen zusätzlich die Gewerbeanmeldung und einen aktuellen Handels- oder Vereinsregisterauszug. Werden die Ummeldungen, Neuanmeldungen oder Abmeldungen von einem Betreuer für Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten erledigt, muss der Betreuerausweis vorgelegt werden. Wenn Sie einen Zulassungsdienst beauftragen, geben Sie diesem die Dokumente mit.
Gut zu wissen: In der Regel müssen auch die alten Kennzeichen mitgebracht werden. Ausnahmen gibt es, wenn das Auto stillgelegt ist oder Sie das bisherige Kennzeichen behalten möchten.
Kann ich mich bei Neuanmeldungen, Ummeldungen oder Abmeldungen vertreten lassen?
Ja. In diesem Fall benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht im Original. Der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers müssen auch vorgelegt werden. Zudem wird eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters benötigt. Darin stimmt dieser zu, dass dem Bevollmächtigten die steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
Kann ich bei Neuzulassungen ohne Termin zur KVR München gehen?
In der Regel benötigen Sie für Abmeldungen, Ummeldungen und Neuanmeldungen einen Termin, den Sie online vereinbaren können. Oft sind die Termine lange im Voraus ausgebucht. Diese Probleme haben Sie nicht, wenn Sie den Behördengang einem Auto-Zulassungsdienst überlassen.
Was kostet ein Auto-Zulassungsdienst?
Die Zulassungsdienst-Konditionen richten sich nach dem Wohnort des Kunden. Das bedeutet, dass für Autofahrer aus dem direkten Einzugsbereich andere Preise gelten als für Fahrer aus dem Umland. Beim Zulassungsdienst-Preisvergleich sollten Sie darauf achten, welche Leistungen und Gebühren enthalten sind. Das betrifft vor allem die Kosten, die bei der Zulassungsstelle entstehen.
Sie können sich an folgenden Zulassungsdienst-Kosten orientieren, in denen die Gebühren der Zulassungsstellen bereits inklusive sind:
- Neuanmeldungen inklusive Kennzeichen und Kennzeichenhalterungen: 120,00 Euro
- Ummeldungen: 100,00 Euro
- Abmeldungen: 60,00 Euro
- Kurzzeitkennzeichen ohne evb (Haftpflichtversicherung): 100,00 Euro
- Kurzzeitkennzeichen mit evb (Haftpflichtversicherung): 140,00 Euro
Ob Neuanmeldungen, Neuzulassungen, Ummeldungen oder Abmeldungen: Ein professioneller und erfahrener Auto-Zulassungsdienst nimmt Ihnen die Arbeit ab. Lassen Sie sich informieren und schreiben Sie uns!
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Neuzulassung ab 27,00 €*
Weitere Unterlagen: Antrag Neuzulassung SEPA-Einzugsermächtigung
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Umschreibung mit Halterwechsel ab 16,70 €*
Weitere Unterlagen: Antrag Umschreibung mit Halterwechsel, ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird), Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, SEPA-Einzugsermächtigung
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Umschreibung ohne Halterwechsel ab 16,70 €*
Weitere Unterlagen: Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel, ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird), Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
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Technische Änderung am KFT ab 10,20 €*
Weitere Unterlagen: Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung, Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
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Außerbetriebsetzung ab 6,20 €*
Weitere Unterlagen: Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad, ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
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Wunschkennzeichen ab 10,20 €**
Zulassungsantrag Wunschkennzeichen, bisherige(s) Kennzeichenschild/er, Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt, ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
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Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €*
Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen
* (aufwandsabhängig) ** + Reservierungskosten (aufwandsabhängig)